Ein Verbotsantrag muss juristisch fundiert beweiskräftig vorgetragen werden
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Meine Fraktion und ich setzen aktuell auf die weitere Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz und stellen uns ihr im politischen Wettbewerb entgegen, um zu verhindern, dass sie jemals in Regierungsverantwortung kommt
da die AfD eine Partei ist, kann sie nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotserfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Wir sind für die Prüfung eines Verbotes der AfD und würden dieser, falls nötig, auch im Landtag zustimmen. Allerdings ist grundsätzlich der Bundestag zuständig.