Antwort 24.09.2023 von Bünyamin Colak FREIE WÄHLER
Es gilt für mich ein gutes Abwägen zwischen der Flächennutzung
Es gilt für mich ein gutes Abwägen zwischen der Flächennutzung
Mietrecht ist Bundesrecht.
Die Grundrechte werden und bleiben von Frau Faeser geschützt.
leider sind wir nicht bei Wünsch-Dir-Was sondern in der Realität
Ich empfehle Ihnen, diese Fachfrage an das BMVg oder die Herstellerfirmen zu stellen.
Ich spreche mich dafür aus, an dem bewährten Modell von Förderkindergärten und Förderschulen festzuhalten.