Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf läuft gerade die Verbände- und Länderbeteiligung. Es ist geplant, dass das Kabinett ihn am 28.6. beschließt und er dann ins parlamentarische Verfahren geht.
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Der Gesetzesentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung
Aktuell wird das neues Gesetz noch im Bundestag von meinen Kolleginnen und Kollegen verhandelt und abgestimmt und muss auch noch durch das Bundeskabinett
Zur Gültigkeit des neuen Gesetzes: Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird.
Es gibt viele verpassten Chancen aus der "Wendezeit"
Deutschland wird keine Flugzeuge dieser Baureihe liefern, da es gar nicht über eigene F-16-Kampfflugzeuge verfügt. Insofern besteht hier auch kein Widerspruch zu den Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz.