Die geplante Rentenreform soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren grundsätzlich beenden, zugleich aber einen abschlagsfreien Zugang für Menschen vorsehen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen besonderer Belastungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Härtefall- und Übergangsregelungen geschaffen werden und der Vertrauensschutz für Menschen nahe am Ruhestand gewahrt bleibt.
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Vor allem wollen sie verhindern, dass man nach 45 Jahren vor Erreichen des 67. Lebensjahres ohne Abzüge in Rente gehen kann. Wichtig ist ihnen, dass dann eben Abzüge vorgenommen werden können. So wollen sie bei der Rentenkasse sparen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag soll für Klarheit und Fairness sorgen. Arztpraxen und Beschäftigte dürfen nicht unnötig belastet werden.
Selbstbestimmung + Schutzbedarf in Einklang bringen. Pauschale Ausschlüsse widersprechen liberalen Werten. Differenzierte Schutzkonzepte statt Stigmatisierung.

Wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung beschließt, werde ich diese selbstverständlich als Schulleiter umsetzen. Für mich ist aber entscheidend, dass solche Regeln pädagogisch sinnvoll, praktikabel und mit den notwendigen Ausnahmen für Unterricht, Notfälle und besondere Situationen ausgestaltet sind.
Hessen wird sich dafür einsetzen, dass die Auswirkungen auf Beschäftigung, Qualität und Refinanzierung sorgfältig geprüft und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.