Wie stehen Sie zu Diätenerhöhungen und warum?
Der Bundestag hat seine Gehälter (Diäten) erhöht und dazu eine Automatik eingebaut, dass das nicht mehr im Bundestag öffentlich besprochen werden muss, was schon seit 2014 gilt, wie Abgeordnetenwatch.de anmerkt. Das ist aus meiner Sicht undemokratisch und intransparent. https://www.fr.de/politik/beschliessen-abgeordnete-ihre-naechste-gehaltserhoehung-zr-93607349.html
Gerade in Zeiten steigender Grundhaltungskosten (Ernährungsarmut), wo einfache Leute am Einkaufen und am Essen sparen ist das inakzeptabel und bestärkt viele lieber einfach mal "die anderen" (von der AfD an die Tröge zu lassen. Es ist also wichtig zu wissen wie Sie als Abgeordneter abgestimmt haben, die aus einer Region der Armut und Strukturschwachheit kommen. Ernährungsarmut ist ein Thema in Deutschland und ganz Ostdeutschland und Arbeitslosigkeit / Bürgergeld für Deutsche auch.

Sehr geehrter Herr K.,
Ihre Einschätzung, dass der Anpassungsmechanismus für die Höhe der Bezüge der Bundestagsabgeordneten undemokratisch sei, teile ich nicht. Die Höhe der Diäten ist an die Nominallohnentwicklung in Deutschland gekoppelt, steigen die Löhne, erhöhen sich die Diäten – sinken die Löhne, sinken auch die Diäten.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Wie frühere Gesetze wählt auch das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes die Bezüge der einfachen Richterinnen und Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße. Die Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Abs. 1, 3 AbgG) beträgt seit dem 1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro. Zum Ausgleich für die Pflegeleistungen der Beihilfe bzw. der Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung wird der Auszahlungsbetrag um jeweils 1/365 gekürzt (ab 1. Juli 2024 um 30,76 Euro auf 11.196,44 Euro). Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den die Präsidentin oder der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.
Dieses Verfahren ist weder undemokratisch noch intransparent, sondern für die Öffentlichkeit problemlos zugänglich und nachvollziehbar.
Freundliche Grüße
Alois Rainer, MdB