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Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Die Sorge vor Unterwanderung demokratischer Strukturen durch die AfD ist groß. Wichtig, über rechtsstaatliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, zu diskutieren.
Ein Verbotsverfahren ist bei entsprechenden Erfolgsaussichten zu unterstützen.
Lieber bekämpfe ich mit Sachargumenten und einer bürgernahen Politik.
Bedarfsgerechte Car-Sharing-Angebote haben das Potential, den fließenden und vor allem den ruhenden Verkehr zu entlasten.
AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.