Die Kampagne ist offensichtlich einseitig gegen die AfD gerichtet. Ich unterstütze sie nicht. Ein AfD-Verbotsverfahren entbehrt dazu auch jeder Grundlage.
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Eine pauschale Überprüfung aller Bundestagsparteien auf FDGO-Konformität ist derzeit nicht notwendig. Wir bekämpfen die AfD durch überzeugende Politik+Lösungen.
Ich halte es für sinnvoll, die Debatte um und Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD weiter voranzubringen.
Wir müssen die Möglichkeit nutzen, eine Prüfung über die Verfassungskonformität der AfD einzuleiten. Deswegen habe ich mich bereits letztes Jahr dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag angeschlossen, einen Antrag auf Überprüfung der Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen und hätte, wenn dieser zur Abstimmung gestellt worden wäre, dafür gestimmt.
Die Einführung der pauschalen Beihilfe, nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ ist ein wichtiges Vorhaben, für das wir uns als Grüne einsetzen. Der Prozess um die notwendige gesetzliche Grundlage herzustellen, also Abstimmungen und Gespräche innerhalb der Koalition, dauern derzeit noch an. Einen Einführungstermin kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht nennen.
Zu Ihrer ersten Frage kann ich klar Stellung beziehen: In meinem Abgeordnetenbüro beschäftige ich keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu mir stehen oder zu anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder eines Landesparlaments.