Antwort 07.07.2024 von Zaklin Nastić BSW
Abgeordnete sind ihrem Gewissen verpflichtet, die Partei oder Landesliste können dem nie übergeordnet sein.
Abgeordnete sind ihrem Gewissen verpflichtet, die Partei oder Landesliste können dem nie übergeordnet sein.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Damit uns die Transformation in Richtung Klimaneutralität gelingt, fordern wir Freie Demokraten weltweite Kooperation und mehr Wirtschaftswachstum in Baden-Württemberg.
Wir können damit rechnen, dass das Cannabisgesetz damit zum 01.01.2024 in Kraft treten wird.
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Ja, das kann er - dank der Datenschutzgrundverordnung.