Antwort 29.10.2023 von Tim Bückner CDU
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Ja, das kann er - dank der Datenschutzgrundverordnung.
Was in der Regierung vorgeht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten
Die Ressortabstimmung zum BBVAngG dauert momentan noch an.
Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation gehen voran, ein genaues Datum der Kabinettbefassung kann ich Ihnen aber noch nicht nennen.
Das tue ich auch im Hinblick auf die deutsche Geschichte.