Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) gehört der Airport Hamburg nach der bundesgesetzlichen Definition nicht zur Kritischen Infrastruktur.
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Das betraf aber alles natürlich nicht den Kern Ihrer Frage. Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation gehen voran, ein genaues Datum der Kabinettbefassung kann ich Ihnen aber noch nicht nennen.
Dazu können Ihnen nur Bundestagsabgeordnete (aus Niedersachsen) antworten. Als Landtagsabgeordneter aus S-H habe ich keine Informationen zur Bundesgesetzgebung.
Derzeit müssen noch einige wenige Fragen geklärt werden, weshalb wir den Abschluss des Gesetzes in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag für die KW 50 in diesem Jahr planen
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Staatsangehörigkeitsrecht so schnell wie möglich modernisiert und auf den Weg gebracht wird.