Antwort 10.06.2024 von Karola Stange Die Linke
Elektronische Fußfesseln könnten dazu ein Mittel sein, wie es auch schon analoge bzw. mechanische Fesseln gibt für Gefangene, bei denen bei der Ausführung eine hohe Fluchtgefahr besteht.
Elektronische Fußfesseln könnten dazu ein Mittel sein, wie es auch schon analoge bzw. mechanische Fesseln gibt für Gefangene, bei denen bei der Ausführung eine hohe Fluchtgefahr besteht.
Nur bedingt nützlich.
Ich erkundige mich, was dagegen spricht, Ihrem Vorschlag zu folgen.
Ein solch schwerwiegender Eingriff ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Der Strafvollzug und etwaige Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Sache der Bundesländer. Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers besteht nicht.
Wir brauchen eine aktivierende Familienpolitik und eine Rentenreform, bei der die private Vorsorge gestärkt wird, und müssen die Potenziale von KI heben.