Die Lösung für das Erstarken rechter Kräfte kann dabei aber nicht in einem Verbot der AfD liegen.
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Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Richtig ist, dass wir als AfD die EU-Subventionen nach dem Gießkannenprinzip sowie die bürokratischen Überregulierungen aus Brüssel scharf kritisieren
Daher sehe ich es als gute Nachricht, dass die im Interview angeführten Kürzungen der Regionalisierungsmittel aktuell nicht beschlossen worden sind. Dazu sind im Haushalt die Mittel für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr noch mal erhöht worden.
Von einem Verbot möchte ich mich allerdings distanzieren, auch wenn eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten ist.
Ich habe vergangenes Jahr am Treffen in Lissabon teilgenommen.