Leider ist es wenig sinnvoll, mich zu dem seit über einem Jahr kursierenden Referentenentwurf inhaltlich zu äußern, da umfassende Änderungen am Entwurf zu erwarten sind (zumal sich durch Bürgergeldanpassung die Parameter wieder verschieben werden usw.). Die Bundesregierung muss endlich ihre Ressortabstimmung beenden.
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Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist für viele Menschen der zentrale Grund, sich auch nach vielen Jahren in Deutschland nicht einbürgern zu lassen.
Ich halte diese Einstufung für grundlegend falsch. Diese Einordnung ist eine Folge der politischen Instrumentalisierung der Verfassungsschutzämter.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.
In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt.
Wir haben eine Fristverkürzung angemeldet, dass die Staatsangehörigkeitsreform zum 2. Februar auf die Tagesordnung des Bundesrats kommt.