Wir sehen keinen Widerspruch zwischen kostenlosen Kindergärten und der Verbesserung des Personalschlüssels – beides ist machbar und notwendig für das Wohl unserer Kinder.
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Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.
Derzeit ist nicht abzusehen, ob dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode aufgrund des Bruchs der Koalition noch umgesetzt werden kann.
Die Verkündung des Gesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen.
Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir den vorliegenden Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause eingehend prüfen.
Sie merken zu Recht kritisch an, dass einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht mit in das Tierschutzgesetz aufgenommen wurden. Auch wir als SPD-Bundestagsfraktion haben aus dem federführenden grünen Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung einen deutlich ambitionierteren Gesetzesentwurf erwartet und auch die FDP hat in regierungsinternen Verhandlungen einige Punkte verwässert.