Antwort 30.08.2024 von Gabriela Heinrich SPD
Freiwillige Prostitution von volljährigen Menschen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig.
Freiwillige Prostitution von volljährigen Menschen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig.
Für mehr innere Sicherheit braucht es besser ausgestattete Behörden, ein strenges Waffenrecht, mehr Prävention und eine bessere Bekämpfung von Terrorismus.
Ich muss aber ehrlich sagen, dass politische Mehrheiten für Verbesserungen im Fluglärmschutz schwer zu erreichen sind.
Die notwendige Verschärfung des Waffenrechts ist nur ein Teilaspekt verschiedener Maßnahmen.
Viele Menschen sind auf den ÖPNV angewiesen, und deshalb setzen wir uns schon seit Jahren dafür ein, dass mehr Landesmittel in den ÖPNV fließen

Wir schätzen die Zahl auf 500-600 Personen in ganz Sachsen