Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.
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Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.

Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig

Aus diesem Grund nehmen wir Ihr Anliegen gerne auf und erarbeiten die genauen Hintergründe. Sollte sich die Gelegenheit ergeben, werden wir Wege finden diese Thematik weiterzuverfolgen und uns darum bemühen diesen Ausbildungsberuf in die Liste aufzunehmen.

Erstens hat sich die bestehende Rechtslage, die eine Vermeidung der Mehrstaatigkeit als Regelfall vorsieht, aus meiner Sicht bewährt.

Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Sozialleistungen bekommt, hat Mitwirkungspflichten. Wer diese nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen.