(...) Meiner Meinung nach hat dieser Fall gezeigt, dass unser Rechtsstaat auch in so brisanten Fällen wie den RAF-Morden funktioniert. Das zuständige Gericht in Stuttgart hat Frau Mohnhaupt - wie es sich in einem Rechtsstaat gehört – genau so behandelt, wie sie behandelt werden muss: als verurteilte Mörderin ohne Vorzugsbehandlung oder Historienbonus gegenüber anderen Mördern. (...)
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(...) Eine vorzeitige Entlassung von RAF-Terroristen mag zwar juristisch richtig sein und der Logik des Rechtsstaats entsprechen. Diejenigen, die den RAF-Terror der 70er und 80er Jahre hautnah miterlebt haben, verstehen diese Entscheidung jedoch nicht. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu: Ein Verbot sogenannter „Killerspiele“ ist überflüssig und nicht zielführend. Der Umgang mit solchen Computerspielen erfordert eine gewissenhafte und sachliche Diskussion, aber keinen gesetzgeberischen Aktionismus. (...)
(...) Die Nutzung moderner Techniken zur Speicherung von erkennungsdienstlich relevanten Daten und den Einsatz der RFID-Technologie auf Ausweisdokumenten halte ich insgesamt für sinnvoll. Eine schnellere Identitätsüberprüfung wird dadurch ermöglicht. (...)
(...) Allerdings ist Ihre Frage durchaus berechtigt, weil die Verpflichtung allen staatlichen Handelns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, einer Befragung im "rechtsfreien Raum" Guantanamo und der Nutzung von Erkenntnissen, die durch Folter erlangt sind, entgegenstehen könnten. Ob die Grenzen, staatliche Gewalt nach Artikel 1 des Grundgesetzes einhalten muß, überschritten wurden, soll der Untersuchungsausschuß klären. (...)
(...) Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind zumindest einige Handlungen mit dem Begriff "fragwürdig" zu bewerten. Für mich ist es deshalb das Ziel der Untersuchungsausschüsse, dazu beizutragen, dass wir zu klaren Regeln kommen, was Angehörige deutsche Geheimdienste tun dürfen und was nicht. In der Vergangenheit scheint die Grauzone deutlich zu groß gewesen zu sein. (...)