Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Ich kann deshalb gut verstehen, dass Sie persönlich Restriktionen für Killerspiele als unnötige Einschränkung oder gar Zensur empfinden. Aber bedenken Sie: Es gibt leider manche, vielleicht sogar viele, bei denen Killerspiele gepaart mit anderen Faktoren sehr wohl gefährliche Auswirkungen haben können. (...) Insofern muss man auch sagen: Ein Grundrecht auf gewaltverherrlichende Killerspiele gibt es nicht. (...)
(...) soweit es mir bekannt ist, war nach dem damals geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz eine Unterbringung von Kindern, die der freiwilligen Erziehungshilfe oder der staatlichen Fürsorge unterstanden, in geschlossenen Kinderheimen rechtmäßig, wenn auch nur als ultima ratio, also als letzte Möglichkeit, falls keine andere Erziehungsmaßnahme mehr Erfolg versprach. Insofern kann ich Ihrer Interpretation nicht folgen. (...)
(...) Ein Zielkonflikt von Bioenergien und Nahrungsmittelproduktion entsteht,wenn der Blick auf die Nutzung von Agrarerzeugnissen wie Raps, Mais oder Getreide verengt wird. Tatsächlich ist das verfügbare Potenzial an Biomasse für die Biokraftstofferzeugung aber sehr viel größer. (...)
(...) Zum Schluss möchte ich Ihrer Kritik entgegnen, bei uns ginge es immer nur um das Geld, und uns wäre das Gespür für das Soziale abhanden gekommen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen großen Erfolg in der Gesundheitsreform aufmerksam machen, den die SPD erreicht hat: Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte wird es eine Pflicht zur Versicherung geben wird. (...)
(...) Diskutiert wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich, ob im Rahmen der Strafverfolgung überhaupt eine gesetzliche Grundlage für die Online-Durchsuchung geschaffen werden sollte. Verglichen zu den bislang wenigen Fällen, in denen eine solche Anordnung erfolgte (die nunmehr allerdings rechtswidrig wäre), stellt sich die Frage, ob die Maßnahme des „Bundestrojaners“ überhaupt notwendig ist und ob nicht vielmehr die dadurch beeinträchtigte Privatsphäre sowie die ggf. entstehenden Missbrauchsgefahren unverhältnismäßig wären. (...)
(...) Dies bedeutet nicht unbedingt, dass jede Online-Durchsuchung verfassungswidrig ist, jedoch werden dafür sehr hohe Hürden angelegt. Das bedeutet, es bedarf einer tiefgreifenden Rechtfertigung und strenger Voraussetzungen für den Gesetzgeber, Online-Durchsuchungen durchführen zu dürfen. (...)