Grundsätzlich begrüße ich eine Reform des IFG. Dabei darf es aber auf keinen Fall zu einer faktischen Absenkung des Transparenzniveaus kommen.
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Als bündnisgrüne Bundestagsfraktion haben wir die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, sich im Rat der Europäischen Union gegen eine anlasslose Überprüfung privater Kommunikation einzusetzen und stattdessen wirksame Alternativen wie eine bessere personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden, zielgerichtete Ermittlungsinstrumente, mehr Prävention sowie eine stärkere Unterstützung von Betroffenen voranzubringen.
Ich halte es für richtig, dass wir den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch entschlossen führen. Dabei dürfen wir jedoch nicht Maßnahmen beschließen, die den Schutz vertraulicher Kommunikation grundsätzlich infrage stellen oder unverhältnismäßig in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen.
Meine Haltung: Einer allgemeinen, anlasslosen und verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation stimme ich nicht zu.
Grundsätzlich kann ich Ihnen versichern, dass eine allgemeine Überwachung von privater Kommunikation meine Unterstützung nicht finden würde.
Die Note „2+“ war keine Selbstbeweihräucherung, sondern meine Bewertung der bisherigen Arbeitsfähigkeit dieser Koalition.