Der Tierschutz ist nach wie vor nicht ausreichend in unseren Gesetzen verankert. Sie nennen selbst Beispiele.
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Der Gesetzentwurf für ein Tierschutzgesetz, der am 26. September 2024 in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz.
Ich stehe hinter dem Ziel, dass möglichst wenig und kurze Tiertransporte stattfinden.
Daher wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums auf eine abgeschwächte Teilentkriminalisierung durch die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz rückgegriffen und der Fokus insbesondere auf den Eigenanbau und den nicht kommerziellen Anbau in Vereinigungen gelegt.
In der Regel werden Grundsicherungsleistungen gem. §44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII für 12 Monate bewilligt. Sofern aber eine vorläufige Entscheidung nach §44a SGB XII ergeht, soll die Bewilligung nach §44 Abs. 3 Satz 2 SGB XII auf höchstens 6 Monate verkürzt werden.