So viel vorweg: Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf zur Tierschutznovelle erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert.
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Mit den neuen Regelungen sollen die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen.
Als Mitglied des Petitionsausschusses würde ich Ihnen dazu raten eine Petition an den Thüringer Landtag oder den Deutschen Bundestag zu stellen. So kann sich der Petitionsausschuss noch einmal intensiver mit Ihrem Anliegen befassen und eventuell eine Lösung aufzeigen.
Einige Worte zur Genese des Problems: der Bundesrechnungshof hat, als viele Anträge auf Corona-Soforthilfen bereits gestellt wurden, das Vorgehen der Ministerien dahingehend gerügt, dass viele "Anspruchsvoraussetzungen" nicht klar genug geregelt gewesen seien.
wir dürfen als Abgeordnete keine Rechtsberatung leisten, daher kann ich mich zu Ihrem Einzelfall leider nicht äußern.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht zu einer konkreten Rechtsstreitigkeit äußern kann.