Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Zu § 218 bin ich der Ansicht, dass er abgeschafft gehört. Eine Frau hat faktisch die Selbstbestimmung über ihren Körper und ich halte nichts von einer rechtlichen Einschränkung bis hin zur Bestrafung.
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Um jedoch den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen, halte ich eine geregelte und ausführliche Debatte nach den nächsten Bundestagswahlen in der kommenden Legislaturperiode für sinnvoll.
Sehr geehrter Frau B., ich halte es für notwendig, die Vorschriften der § 218 zu novellieren.
Ich setze mich für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein und unterstütze daher eine Reform der bestehenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)