In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
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Antwort 02.09.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.12.2024 von Lamya Kaddor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir hätten uns auch weitere Maßnahmen vorstellen können. Diese waren in dieser politischen Konstellation allerdings nicht durchzusetzen.
Antwort 21.08.2024 von Beatrix von Storch AfD
Der Einsatz für Menschen mit Behinderung ist sehr wichtig.
Antwort 02.09.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Antwort 09.09.2024 von Bärbel Bas SPD
Aus Respekt vor der Gerichtsbarkeit ist es mir vor einem endgültigen Urteil nicht möglich, das Verfahren abschließend zu beurteilen. Bisher jedoch wurden die vom BMI ausgesprochenen Vereinsverbote jedoch alle gerichtlich bestätigt.
Antwort 23.08.2024 von Lena Teschlade SPD
Ich halte es für richtig, gegen rechtsextremes Gedankengut vorzugehen.