(...) Derartige Sozialversicherungsabkommen, wie das zwischen Deutschland und der Türkei, entsprechen der international üblichen Praxis. Es handelt sich dabei um keinen deutschen Sonderfall. (...)
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(...) Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Anteil der gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zu leistenden Erstattungsbeträge zusammengefasst noch nicht einmal 0,01 % der Gesamtausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht. (...)
(...) Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiegen bei einer genauen Abwägung des Sachverhaltes die geschilderten Nachteile, die mit einer kurzfristigen einseitigen Kündigung der Sozialversicherungsabkommen durch die Bundesrepublik Deutschland verbunden wären, die negativen Folgen der kritisierten Regelungen über die Mitversicherung der Eltern ausländischer Arbeitnehmer deutlich. Insbesondere die Ungewissheit über den zukünftigen sozialen Sicherungsschutz im Ausland nach einem ersatzlosen Außerkrafttreten der Abkommen stünde weder unter finanziellen Gesichtspunkten noch unter Gerechtigkeitsaspekten in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen einer solchen Maßnahme. (...)
(...) Der von Ihnen angestellte Vergleich zwischen den Problemen in Nigeria mit den Vorsichtsmaßnahmen, in der Nordsee führen deshalb nicht weiter: Deutschland kann weder die Korruption in Nigeria bekämpfen, noch ethnische Konflikte lösen. (...)
Sehr geehrter Herr Goetz,
(...) Ich gebe Ihnen Recht, dass das Verbraucherschutzministerium in der letzten Zeit in mehreren Punkten, sei es bei der Ampelkennzeichnung oder beim Verbot irreführender Gesundheitswerbung vor der Nahrungsmittellobby eingeknickt ist. Auch auf EU-Ebene sind Versuche der Grünen Fraktion bedenkliche Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Azofarbstoffe, zu verbieten, am Widerstand der Konservativen im Parlament gescheitert. (...)