(...) der Bayerischen Staatsregierung ist der Lebensschutz ein ganz besonderes Anliegen. Bayern hat als erstes Bundesland mit dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen für einen glaubwürdigen Lebensschutz geschaffen und diese mit einem breiten Hilfeangebot der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ fachlich abgesichert: So hat die Stiftung seit 1978 über 330.000 Schwangere in Not mit rund 450 Millionen Euro unterstützt. Pro Jahr werden an rund 13.000 Frauen etwa 18 Millionen Euro ausgereicht. (...)
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(...) So können wir die Integration effektiver gestalten. Die Spielregeln sind unser Grundgesetz und unsere Gesetze, in denen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verankert ist. Daher sollten wir uns mit der Einstellung einer Nationalmannschaft die Probleme bewältigen. (...)
(...) Nur eine Kombination aus Eigenverantwortung, staatlichen Leistungen und bürgerschaftlichem Engagement kann die Sicherheit schaffen, die die Menschen brauchen. Ein "Garantiertes Grundeinkommen" ist daher auch für mich keine Frage des regierungspolitischen Handelns. (...)
(...) Ich denke aber, dass es entscheidend sein wird, wie ein Grundeinkommen (schrittweise) eingeführt wird. Dazu wünsche ich mir plebiszitäre Entscheide, die leider aufgrund herrschender Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag auf Bundesebene noch nicht möglich sind. (...)
(...) Der unverstellte Blick auf das Thema zeigt also: Es gibt Licht und Schatten. Kein Grund, sich auszuruhen (derzeit warten etwa 9000 Migranten auf einen Integrationkurs; die Bundesregierung hat zugesagt, bis 2015 (!) allen einen Kurs anbieten zu wollen), aber Schwarzmalerei und Pauschalurteile werden dem Themenkomplex Zuwanderung und Integration ebenfalls nicht gerecht. (...)
(...) Sofern Sie daher der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden, steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an eine der genannten Stellen zu wenden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch die Strafverfolgungsbehörden nur tätig werden können, wenn sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben. (...)