(...) Das Kindeswohl ist das zentrale Argument dafür, dass wir Sozialdemokratinnen und -demokraten uns dafür einsetzen, dass Kinder nach Möglichkeit durch alle Lebensphasen hindurch eng mit beiden Elternteilen leben können. Politik muss dafür die Rahmenbedingungen noch verbessern. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Was mich richtig geärgert hat, war das ganze Verfahren: Sie konnten ja auch der Berichterstattung entnehmen, dass es ein beschleunigtes Verfahren war; das wird im Bundestag dann vereinbart, wenn ein Gesetz zu wenig Streit Anlass gibt. Das war hier ursprünglich ja auch so, denn im ersten Entwurf enthielt das Gesetz noch eine gute Regel zur Weitergabe der DaWeitergabe der Datenimmen müssen, dass ein Adresshändler Ihre Daten haben darf, es wäre also alles in Ihrer Regie geblieben - ganz so, wie Sie es mit Verweis auf Facebook und andere beschrieben haben. Deswegen haben wir gesagt: an ein paar Stellen hätten wir es anders gemacht, aber das Wesentliche stimmt, deswegen geht das beschleunigte Verfahren in Ordnung. (...)
(...) Die datenschutzrechtliche Änderung, die wirklich ärgerlich an dieser Gesetzesänderung ist, ist der Wechsel von der Einwilligungslösung, wie wir sie bisher hatten, zur jetzt vorgesehenen Widerspruchslösung. Bisher mussten die Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an Dritte zustimmen, jetzt müssen wir einer solchen Weitergabe ausdrücklich widersprechen. Damit wird der Datenschutz nach unserer Auffassung deutlich verschlechtert und den Meldeämtern droht ein Schwung zusätzlicher Arbeit, weil sie jetzt jeden einzelnen Widerspruch bearbeiten und eintragen müssen. (...)
Guten Tag Herr Humplik,
(...) Die von Phantasiestaaten häufig gegen nicht unerhebliche „Gebühren“ ausgegebenen Ausweisdokumente oder das Führen von Titeln und Berufs- oder Funktionsbezeichnungen von Phantasiestaaten haben im Rechtsverkehr keine Wirksamkeit. Je nach Fallgestaltung kann ein solches Verhalten als Betrug (§ 263 StGB), Amtsanmaßung (§ 132 StGB) oder Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (§ 132a StGB) strafbar sein und wird bei entsprechendem Tatverdacht strafrechtlich verfolgt. (...)
(...) Wie Sie sicherlich wissen, sind Abgeordnete nach dem Grundgesetz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur Ihrem Gewissen verpflichtet. Die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordneten für ihr Abstimmungsverhalten widerspricht daher der grundgesetzlich in Art. 46 Abs. (...)