(...) Wie dem auch sei, die Gehaltssteigerung für die Bundespräsidenten ist völlig überzogen. Die Gesamtsituation in der Gesellschaft rechtfertigt dies nicht. (...)
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(...) Die Konsequenzen strafrechtlicher Verfehlungen auf den Ehrensold eines Altbundespräsidenten sind gesetzlich geregelt: Nach § 4 BPräsRuhebezG sind die für Bundesbeamte geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Ein Ruhestandsbeamter verliert gemäß § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine (Versorgungs-)Rechte, wenn gegen ihn wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs.1 Bundesbeamtengesetz zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte. (...)
Sehr geehrter Herr Marschall,
(...) günstigeren Stromanbietern bislang wenig genutzt werden. Es ist grundsätzlich zu empfehlen, die Strompreise kontinuierlich zu prüfen und daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Dem Prinzip Angebot und Nachfrage folgend, würden die Wechsel der Endverbraucher den Wettbewerb fördern und damit auch den Strompreis senken. (...)
(...) Bezüglich des künftigen Verkehrsangebotes auf dem Streckenabschnitt Stuttgart-Rohr und Stuttgart-Feuerbach kann ich Ihnen mitteilen, dass es derzeit sehr interessante Überlegungen für neue Nahverkehrsangebote gibt. Es wird also alles getan, um den Schlichterspruch auch in diesem Punkt umzusetzen. (...)
Sehr geehrter Herr Huber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen vom 24.08., 25.09. und 12.10.2012.