(...) Wenn Sie eine Überprüfung der Sachbehandlung in Ihrem konkreten Fall wünschen, können Sie sich direkt an den Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg wenden, der für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks zuständig ist. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Falles des Herrn Mollath vermag ich Ihre Einschätzung nicht zu teilen: Herr Mollath wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des sachverständig beratenem Gerichts schwere Straftaten begangen hat sowie an einer psychischen Störung leidet und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Sofern Sie sich zu diesem Thema näher informieren möchten, lade ich Sie ein, die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu besuchen, auf der sich weitere Informationen und Dokumente zum Fall Mollath befinden ( http://www.justiz.bayern.de/ministerium/ ). (...)
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(...) Es handelt sich bei dem genannten Landtagsabgeordneten um Franz Longin, für den ich 1989 und 1990 tätig war. Herr Longin vertrat von 1988 bis 1992 den Wahlkreis Stuttgart IV im Landtag von Baden-Württemberg. Er ist als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig und steht der Steuerberaterkammer Stuttgart als Präsident vor. (...)
(...) Ich bin gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, nicht nur, weil es viel zu teuer wäre, denn es müsste ja an jede Bürgerin und jeden Bürger bezahlt werden. Wenn ein junger Mann mit reichen Eltern keine Lust hat zu arbeiten, bekäme er dennoch ein bedingungsloses Grundeinkommen, um sich in jeder Hinsicht zu versorgen. (...)
(...) wir haben uns in der aktuellen Legislatur intensiv mit dem Thema Verkauf der TLG Wohnen und TLG Immobilien durch die Bundesregierung beschäftigt. (...)
(...) dies ist bei uns nicht ohne Weiteres möglich, aber Ihre Frage betrifft einen sehr speziellen Themenbereich der Wirtschaftspolitik. Wir haben in der Fraktion eine thematische Arbeitsteilung. (...)
(...) 35 Abs. 2 des ESM-Vertrages regelt ausdrücklich, dass der Gouverneursrat die gewährten Immunitäten des Vorsitzenden, der Mitglieder, aber auch aller Mitglieder des Direktoriums aufheben kann. Auch für die Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht nach dem Grundgesetz Immunität. (...)