Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Thomas F. • 03.03.2013
Frage an Beate Merk von Thomas F. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 25.04.2013 von Beate Merk CSU

(...) Es ist mir als bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, zu gerichtlichen Verfahren Stellung zu nehmen und diese zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. (...)

Portrait von Reiner Priggen
Antwort 04.03.2013 von Reiner Priggen BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Jansen,

mir sind keine derartig detaillierten und umfangreichen Kürzungspläne bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Priggen

Frage von Christian P. • 03.03.2013
Frage an Beate Merk von Christian P. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 20.03.2013 von Beate Merk CSU

(...) externe Weisungen durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft sind ein absoluter Ausnahmefall und in meiner Amtszeit bisher auch nur einmal vorgekommen: Wie Sie wissen, habe ich im Dezember letzten Jahres den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gebeten, im Fall des Herrn M. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg anzuordnen. (...)

Portrait von Winfried Kretschmann
Antwort 04.07.2013 von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Juni 2013 im Bundesrat beschlossen worden und wird nun in den Bundestag eingebracht. Die Basis des Gesetzesentwurfs ist das sogenannte Bestellerprinzip, wonach Wohnungssuchende nur dann die Provision für eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung übernehmen, wenn sie einen Makler ausdrücklich beauftragt und mit ihm einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Haben hingegen Vermieter, Wohnungsverwalter oder Vormieter einen Makler mit dem Angebot des Wohnraums beauftragt, liegt die Zahlungspflicht auf ihrer Seite. (...)