Sehr geehrter Herr Johannson,
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff
Sehr geehrter Herr Johannson,
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff
(...) Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. (...)
(...) Damit sollen die entsprechenden Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt und eine Ratifizierung des Abkommens ermöglicht werden. (...) In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. (...)
(...) Bereits jetzt ist die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland strafbar, wer seine Stimmabgabe „kaufen“ lässt, wird bestraft (§ 108e StGB). Eine Übernahme der UN-Übereinkommens in die deutsche Rechtsordnung ist allerdings problematisch. (...)
(...) Seit meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag (2002) ist mir im Übrigen kein Fall von Abgeordnetenbestechung bekannt geworden, was darauf schließen lässt, dass der Handlungs-bedarf in der von Ihnen beschriebenen Weise wohl kaum erforderlich sein dürfte. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte noch einmal betonen, dass das Europäische Parlament bezüglich der Tabakproduktrichtlinie noch in der Diskussion steht und erst in den kommenden Monaten über die Richtlinie und die damit verbundene Zukunft der E-Zigarette entscheiden wird. Obwohl ich von einer Regulierung aus den bereits genannten Gründen überzeugt bin, habe ich mich bisher nicht für eine Apothekenregelung ausgesprochen. (...)