(...) Betreuungskräfte und Einsatzkräfte der Krisenintervention zählen grundsätzlich nicht zur zeitkritischen notfallmedizinischen Primärversorgung des Rettungsdienstes. Allerdings werden auch diese Kräfte vom Anwendungsbereich der Retterfreistellung erfasst, soweit sie bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle als Unterstützung alarmiert werden. (...)
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(...) April 2013 in Kraft getretenen Art. 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) wurde für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rettungsdienst die sog. Retterfreistellung geschaffen. (...)

(...) Aber zu Ihrer Frage. Die verkehrstechnische Situation ist in Berlin, wie in jeder anderen Großstadt der Welt, ein großes Problem. Zu Stoßzeiten sind viele Straßen an ihrer Belastungsgrenze so dass es zu Staus im Berufsverkehr kommt. (...)
(...) Zum Thema ‚Pub-Crawling’: (...)
(...) Die Zahl der vergüteten Stunden richtet sich nach der Lebenssituation des Betreuten und der Dauer der Betreuung. Darüber hinaus hängt der Aufwand der Betreuung und damit die Höhe der Vergütung davon ab, ob der Betreute mittellos ist. (...)

(...) Die Piratenpartei hat sich in ihrem Grundsatzprogramm und auch in dem Wahlprogramm entschieden, ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, dass Ihnen ungeachtet Ihrer Arbeitszeit ein auskömmliches Einkommen beschert. Damit sollen auch ehrenamtliche Tätigkeiten die ein wichtiges Fundamentunseres sozialen Zusammenlebens sind gestärkt und aufgewertet werden. (...)