Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) 7% bei den Bundestagswahlen erzielen, ein durchaus realistisches Ergebnis. Da ich den Großteil der erforderlichen Prüfungsleistungen schon erbracht habe, werde ich mein Studium aller Voraussicht nach auch als Abgeordnete wie geplant Mitte 2014 abschließen. (...)
(...) Ich habe in dieser Legislaturperiode die Diskussion um die Regelung zur Zwangsbetreuung im Deutschen Bundestag aufmerksam verfolgt und gemeinsam mit meiner Fraktion am Ende dem Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme zugestimmt. (...) Wir setzen uns zudem seit langem dafür ein, dass die Arbeit gesetzlicher Betreuerinnen und Betreuer und ihr Zeitaufwand angemessen gestaltet und vergütet werden. (...)
(...) huten Dank für Ihre Frage zur Idee des "Autofreien Moabits", der ich mich gern und aus vollem Herzen anschließen möchte. Das umweltaffine PARTEI-Motte "Autoausstieg jetzt", das wir bereits 2011 in einer massiv angelegten Medienkampagne zu Ungunsten der Spritschleudern gefordert haben, bleibt selbstverständlich als eine der zentralen umwelt- und verkehrspolitischen Forderungen bestehen. Und zwar moabitweit, d.h. (...)
(...) Ich kann nicht erkennen, wie die Windkraft die Natur zerstört, im Gegenteil, sie trägt dazu bei, unsere biologische Lebensgrundlage zu erhalten, indem wir uns von fossilen Ressourcen unabhängiger machen. Ich sage aber auch: Windkraft nur dort, wo Tier- und Artenschutz eingehalten wird. (...)
(...) Mir ist klar, dass wir uns hier in einem Zielkonfliktbereich bewegen. Der uneingeschränkt geltenden freien Selbstbestimmung steht in Ausnahmenfällen die Notwendigkeit gegenüber, einen schweren gesundheitlichen Schaden nur dann abwenden zu können, wenn ein Patient zwangsbehandelt wird. Sonja Steffen MdB, die seinerzeit für die SPD im Deutschen Bundestag sprach, führte aus: "Im Gesetzentwurf sind die Bedingungen für eine Zwangsbehandlung genau formuliert. (...)
(...) Wichtig war ihr insbesondere, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Schutz vor einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung auf der anderen Seite zu schaffen. Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme wurde nach dem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ist nur mit einer richterlichen Genehmigung möglich. Sie darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden. (...)