Wir wollen Kinder und Jugendliche wirksam schützen und zugleich die Grundrechte aller Bürger:innen wahren. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
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In den Beratungen hat sich jetzt der Weg herauskristallisiert, dass man das Gesetz vereinfacht und vor allem Großunternehmen in die Pflicht nimmt, die einerseits die Kapazitäten haben, um die Bestimmungen tatsächlich umzusetzen und bei denen es andererseits auch wirklich einen Unterschied macht. Damit bleibt der Kern des Lieferkettengesetzes erhalten und es wird eine effektive Umsetzung ermöglicht. Diesen Weg werde ich unterstützen.

Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein

Ich habe Vertrauen in die Wahlhelfer*innen und den Rechtsstaat. Beides verdient Respekt und keinen Generalverdacht.

Wir als Grüne Fraktion arbeiten aktiv daran mit, dass soclhe Verfahren zügig, trotzdem aber gründlich geprüft und bearbeitet werden. Ich denke, das ist auch im Interesse unserer Bürger*innen.

Es ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, alle Einsprüche, Stellungnahmen und Erwiderungen sorgfältig zu prüfen und dem Bundestag anschließend einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen