Für uns in der Grünen Bundestagsfraktion ist klar: Wir halten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen für in dieser Form schwer nachvollziehbar.
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht geprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach ausführlicher Prüfung gab es seitens des BMG keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung
Psychische Gesundheit hat für uns hohe Priorität. Mögliche Folgen der Honorarkürzungen prüfen wir sehr genau.
Für die SPD-Bundestagsfraktion und mich ist klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Das gilt insbesondere für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, die auf eine verlässliche gesetzliche Versorgung angewiesen sind.
Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar.
Ja, wir Grüne setzen uns klar dafür ein, dass chronisch kranke Menschen, die medizinisch auf Cannabisblüten angewiesen sind, weiterhin verlässlich versorgt werden können.