Die Nebenkostenverordnung (Bundesrecht), die die Grundsteuer umlagefähig macht, zu ändern, fordert die Linke auf Bundesebene schon lange.
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Die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kompetenz für diese Regelung hat der Bund.
Ich verstehe sehr gut, dass es sich für Sie so anfühlt, als müssten Sie eine vermögensbezogene Steuer zahlen. Politisch setze ich mich deshalb gemeinsam mit der SPD‑Landtagsfraktion dafür ein, dass die Grundsteuer in Baden‑Württemberg gerechter ausgestaltet wird und Mieterinnen und Mieter nicht die Leidtragenden einer unausgewogenen Reform sind.
Demokratie stärken heißt auch: Wahlverfahren verständlich halten. Eine Ersatzstimme würde eher verkomplizieren als helfen.
Ich habe mich bisher für eine Änderung des Wahlrechts in Baden-Württemberg eingesetzt, so dass es insgesamt 120 Abgeordnete gibt (gegen XXL-Landtag). Alle weiteren Fragen müssen wir nach der Landtagswahl am kommenden Sonntag, 8.3.2026, in Ruhe prüfen. Ich habe dazu bisher keine Meinung.
Bezüglich einer „Ersatzstimme“ besteht beim Landeswahlgesetz von Baden-Württemberg aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Es ist gewährleistet, dass Kandidat*innen, die ein Direktmandat erringen, unabhängig vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei in den Landtag einziehen.