Sehr geehrter Herr Walser,es geht Ihnen also nicht darum, in Frage zu stellen, dass Inobhutnahmen geboten sein können, sondern darum zu betonen, dass Ihrer Ansicht nach diejenigen Personen, die Inobhutnahmen in Hamburg durchführen, dazu nicht befugt seien, weil sie nicht verbeamtet sind.Ich kann mich nur wiederholen: Diese Frage ist keine, die politisch beantwortet werden kann, sondern juristisch beantwortet werden muss. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft.Viele Grüße,Daniel Oetzel (...)
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(...) Das Grundgesetz will den Staat also nicht gänzlich daran hindern, auch Teilbereiche hoheitsrechtlicher Befugnisse auf Nichtbeamte zu übertragen. Maßgebend ist, dass ein sachlicher Grund für die Ausnahme vorliegt. (...)
(...) Da meiner Meinung nach die Frage einer notwendigen Verbeamtung noch differenzierter geführt werden muss und es dabei durchaus widerstrebende Argumentationslinien gibt, kann ich Ihnen Ihre Frage derzeit nicht abschließend beantworten. (...)
(...) Ihre Argumente scheinen mir eher juristischer Natur zu sein. Eine juristische Prüfung Ihrer Argumentation kann ich nicht vornehmen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft! (...)
(...) 1.) Wer sollte denn festlegen, wieviel der Einzelne an Strom verbrauchen darf? Und was würde passieren, wenn man sich nicht daran halten kann, wird dann der Strom abgestellt? - Es gibt Menschen, die einen höheren Stromverbrauch haben, z.B. weil sie eine elektrische Atemhilfe benötigen oder mit Strom heizen (müssen). (...)
(...) Wie Sie sehen ist in diesem Kontext sogar eine Verbesserung für sie eingetreten. In der Vergangenheit konnten Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen überhaupt nicht geltend gemacht werden dies ist nun in beschränktem Umfang möglich. (...)