Wenn wissenschaftlich bewiesen ist, dass nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 Immunität besteht und man niemanden mehr anstecken kann, lassen sich Schutzmaßnahmen zielgenauer ergreifen. Dafür kann man sich künftig Immunität bescheinigen lassen – analog zum Impfpass. Dies entspricht keinesfalls einer Impfpflicht.
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Antwort 04.05.2020 von Erwin Rüddel CDU
Antwort 29.05.2020 von Ralph Brinkhaus CDU
(...) die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann (...)
Antwort 28.05.2020 von Matthias Bartke SPD
(...) Eine Impfpflicht für das Coronavirus wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. (...)
Antwort 26.05.2020 von Hubertus Heil SPD
Ich versichere Ihnen, eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben.
Antwort 04.05.2020 von Katja Kipping Die Linke
(...) In § 28 IfSG (neu) geht es nicht um die Einführung einer Impfpflicht, sondern vielmehr um die Möglichkeit von Ausnahmen von angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen im Einzelfall (...)
Antwort 13.05.2020 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Eine Intention der Bundesregierung, Zwangsimpfungen gesetzlich zu verankern, können wir jedoch nicht herauslesen! (...)