
Antwort 19.08.2021 von Johanna Pardo dieBasis
Meine Antwort haben sie anscheinend weiter geleitet bekommen

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Die Kompetenzen des/der Datenschutzbeaufttragten sind zu stärken und die Datenschutzbehörden müssen personell gestärkt werden (...).
Dadurch wollen wir den Datenschutz auf Bundesebene stärken und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die europarechtlichen Vorgaben anpassen.
Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.
Das Thema Beschäftigtendatenschutz ist schon lange auf der grünen Agenda.
Herr Rief kann dem Problem gerne nachgehen.