Die im Rahmen des TAMG vorgenommenen Einschränkungen sind dem Tierschutz nicht dienlich.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker bleibt gesichert. Bislang gibt es für den Beruf des Heilpraktikers keine rechtlich verbindliche Berufsordnung
In vielen Bereichen haben wir in Deutschland eine Überregulierung, die der Praxis nicht gerecht wird. Wir als AfD wollen solche Hürden abschaffen.
Approbierte Tierärztinnen und Tierärzte sind aufgrund ihres Studiums in notwendigem Maße sach- und fachkundig, um apothekenpflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich einzusetzen und am Arzneimittelverkehr teilzunehmen.
Eine Zielsetzung des Tierarzneimittelgesetzes ist es, eine qualifizierte Behandlung von Tieren mit Arzneimitteln sicherzustellen
Haustiere dürfen folglich ohne tierärztliches Rezept mit nicht verschreibungspflichtigen Humanhomöopathika weiterhin durch Tierhomöopath*innen und Tierheilpraktiker*innen versorgt werden, nur Lebensmittel liefernde Tiere sind ausgenommen.