Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.
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Antwort 29.10.2021 von Isabell Huber CDU
Antwort 10.01.2022 von Michael Link FDP
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Antwort 25.10.2021 von Armin Waldbüßer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Antwort 22.10.2021 von Johann Saathoff SPD
Vor dem Gesetz sollen trans- inter und nicht binäre Menschen gleichgestellt sein.
Antwort 04.05.2022 von Ria Schröder FDP
Die FDP hat sich zum Ziel gesetzt, dass mehr Menschen an den positiven Entwicklung am Kapitalmarkt partizipieren können und zwar auch dann, wenn sie nicht selbst über Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich verfügen.
Antwort 17.12.2021 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir haben umfangreiche Reformmaßnahmen der Kirchensteuer angemahnt.