Auch in Sachsen ist es grundsätzlich möglich, die Ausbildung berufsbegleitend im Zeitraum von 4 Jahren zu absolvieren
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Erst nach der Zuleitung des Entwurfs werden wir uns intensiv damit auseinandersetzen und dann eine Antwort geben können.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir intensiv prüfen, ob der Entwurf des Bundesinnenministeriums den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat Anfang Februar einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt.
Nach der Sachverständigenanhörung wird sich dann der Ausschuss in seiner Sitzung im April abschließend mit dem Gesetzentwurf (und dem Änderungsantrag) befassen, so dass eigentlich ein Beschluss im Plenum Ende April erfolgen müsste.
In der Tat bedarf es einer auskömmlichen Besoldung. Über dessen Ausgestaltung muss differenziert debattiert werden.