Antwort 03.03.2023 von Carsten Linnemann CDU
Direkte Kommunikation bevorzugt - Kontaktdaten auf der Homepage
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Wie in allen anderen Fällen, in denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, sind die Staatsanwaltschaften daher auch in Fällen des Kirchenasyls verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Bei der Förderung kann man keine pauschale Antwort geben.