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Dazu wird derzeit ein Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorbereitet
für öffentliche Gebäude gelten nach dem GEG grundsätzlich dieselben Standards wie für Wohngebäude.
Das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für öffentliche Gebäude.
die Koalitionsfraktionen haben in ihren Leitplanken zum GEG gemeinsam vereinbart, dass der Staat mit Blick auf seine Gebäude die gleichen Pflichten haben wird, wie jeder Private auch.
Für eine Auskunft müssten Sie sich direkt an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wenden. Dieses hat einen eigenen Bürgerservice, der als erster Ansprechpartner zur Verfügung steht.