Antwort 05.07.2023 von Bärbel Bas SPD
Generell gilt für mich, dass der Kinder- und Jugendschutz und das Kindeswohl höchste Priorität genießen.
Generell gilt für mich, dass der Kinder- und Jugendschutz und das Kindeswohl höchste Priorität genießen.
Die Konzeption einer Kindertagesstätte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Landesministerien bzw. der ihnen untergeordneten Behörden
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass das Thema das Kindeswohl gefährde und den Einsatz untersagt.
Die Inflationsausgleichszahlung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren. Daher kommt sie für Rentner nicht in Betracht.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.