Antwort 11.09.2023 von Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Bei der Festsetzung einer rückwirkenden Erstattung wurde der 01.01.2018 festgelegt, also das erste volle Jahr, in dem die schwarz-gelbe Landesregierung in Verantwortung für Nordrhein-Westfalen stand.
Bei der Festsetzung einer rückwirkenden Erstattung wurde der 01.01.2018 festgelegt, also das erste volle Jahr, in dem die schwarz-gelbe Landesregierung in Verantwortung für Nordrhein-Westfalen stand.
Der Bund hat keine Kompetenz, in diesem Feld eine einheitliche Regelung zu erlassen.
Gemeinsam setzen wir Bündnisgrüne uns dafür ein, dass der Wald in Hohensaaten erhalten bleibt. Es gilt einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
Eine Kennzeichnung von Fracking-Gas auf dem Welthandel gibt es nicht, sie ist nicht kennzeichnungspflichtig.