Dieses Treffen ist als verfassungsfeindlich einzustufen. Pläne für eine Vertreibung von Menschen, auch deutscher Staatsangehöriger, verstoßen gegen unsere Verfassung, denn sie sind mit der Würde des Menschen unvereinbar.
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Unabhängig davon, ob und wann ein solches Verfahren eingeleitet wird, müssen wir uns fortlaufend die Frage stellen: Wie kann und muss die AfD politisch bekämpft werden?
Wir sprechen von der wehrhaften Demokratie, weil sich der Staat gegenüber den Feinden der Demokratie zur Wehr setzen kann und muss.
Allerdings halte ich ein Verbotsverfahren gegen die AfD für den falschen Weg. Ein solches Verbotsverfahren würde Jahre dauern und die AfD in ihrer Opferrolle stärken.
Bezüglich eines Parteiverbots ist zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein solches von unserer Verfassung sehr hoch gesetzt sind und ein Verbot in der Sache deshalb auch nur vom Bundesverfassungsgericht in einem umfangreichen, voraussichtlich langwierigen Verfahren ausgesprochen werden kann.