Frage von Thomas H. • 05.06.2025

Antwort ausstehend von Christoph de Vries CDU
Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.
Direkte Kommunikation bevorzugt.
Die humanitären Entwicklungen im Gazastreifen geben auch aus meiner Sicht Anlass zur Sorge. Auch der Bundeskanzler hat hierzu klar Stellung bezogen und auf die humanitäre Verpflichtung der israelischen Regierung und der israelischen Armee hingewiesen.