Das neue Einbürgerungsrecht sieht ab dem 27. Juni 2024 vor, dass die Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre abgesenkt werden kann. Konkret ist in § 10 Absatz 3 Staatsangehörigengesetz vorgesehen, dass eine solche Verkürzung aber nur dann vorgenommen werden kann, wenn
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Antwort 23.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 23.08.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
Ja!
Antwort 25.08.2023 von Marc Henrichmann CDU
Und auch, wenn ich der Diskussion über ein Parteiverbot dieser Gruppierung durchaus etwas abgewinnen kann, so sehe ich auch Probleme im Hinblick auf die entsprechende Durchsetzung.
Antwort 07.03.2024 von Angela Erwin CDU
Zunächst möchte ich betonen, dass ich persönlich die sogenannten Werte und die Ziele der AfD im vollen Umfang ablehne.
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Antwort 18.09.2023 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich werde ein Schreiben an die EZB richten und Ihr Anliegen dort vortragen.