
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ist von einer allgemeinen Impfpflicht zu unterscheiden, wobei immer die Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ist von einer allgemeinen Impfpflicht zu unterscheiden, wobei immer die Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist.
Ich bin mir der Thematik bezüglich der einrichtungsbezogenen Impflicht bewusst. Allerdings machten die viel zu hohen Fallzahlen und die täglichen Corona-Toten zu der Zeit der Abstimmung ein Eingreifen unabdingbar, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheits- und Pflegesektor.
Rückblickend auf die Abstimmung am 10.12.2021 würde ich meine Entscheidung heute auf Grundlage der damals verfügbaren Informationen erneut abwägen.
Ich würde heute erneut für diese Impfpflicht abstimmen.
Die Maßnahmen waren notwendig, denn sie haben Leben gerettet.
Bei dieser Abstimmung habe ich mich enthalten. Nicht, weil ich die Steigerung einer Impfqoute für unsinnig mit Blick auf den Schutz vulnerabler Gruppen hielt, im Gegenteil, ich befürwortete eine allgemeine Impfpflicht, weil ich die Beschränkung nur auf einen Personenkreis für nicht ausreichend halte.