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Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht versprechen - zudem wird sicher eine gewisse (nicht zu lange) Übergangszeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten notwendig sein, um den Behörden ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu geben.
Ab 1. Januar 2024 beträgt der Preis 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2. Mit dieser Einigung kann die Bundesregierung den klimaneutralen Umbau des Landes weiter vorantreiben.
nehmen Sie hierfür bitte meine Antwort zur Frage vom 09.11.2022 zur Kenntnis.
Unsere Demokratie muss wehrhaft sein und verfassungsfeindliche Parteien bekämpfen können.
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen. Wir ermöglichen durch das neue Lobbyregister nun auch einen transparenten Einblick in die Finanzierungsstruktur der Interessenvertretungen durch verpflichtende Auflistung der Hauptfinanzierungsquellen.