Frage von Carsten K. • 01.03.2023

Antwort von Ann-Veruschka Jurisch FDP • 04.04.2023
Flexibilität besteht, sofern die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln eingehalten wird.
Flexibilität besteht, sofern die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln eingehalten wird.
Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist.
Die Debatte darf aber nicht den Blick darauf verstellen, dass wir mehr, schneller und günstiger Bauen müssen.
In dieser Phase werden natürlich auch die Minister der FDP genau darauf achten, ob der Vorschlag die Vorgaben des Urteils erfüllt. Wenn ein Konsens innerhalb der Bundesregierung hergestellt sein wird, wird der Kabinettsbeschluss erfolgen.
Der hier vom Richterbund vorgelegte Vorschlag wird uns im anstehenden parlamentarischen Verfahren noch intensiv beschäftigen.